Praxis Heinen

 

Aktuelle

Ostern

 

Vom 21. März 2024 bis einschließlich zum 5. April 2024 findet keine Sprechstunde statt.

Die Praxis wird für Terminvergaben von Donnerstag, den 21.3., bis Donnerstag, den 28.3.2024, vormittags geöffnet sein, danach bis einschließlich 5. April ist die Praxis ganz geschlossen.

Wiederholungsrezepte für Dauermedikamente sowie Überweisungen können nicht ausgestellt werden.

Im genannten gesamten Zeitraum werden weder Emails noch WhatsApp-Nachrichten gelesen bzw. beantwortet. - Wir danken für Ihr Verständnis !

Die Vertretung übernimmt vom 25 März bis zum 5. April 2024:

Praxis Frau T. Gougnova, Nebenbank 4, Tel. 0208 43 19 39

 

Das Team wünscht Ihnen frohe Ostertage !

 

 

Die Praxis-WhatsApp ist unter der Handynummer 0177 7052942 zu erreichen. Bitte schicken Sie uns über diese Nummer ausschließlich WhatsApp-Text-Nachrichten, evtl. Fotos, aber bitte keine SMS und versuchen Sie nicht, über diese Nummer mit uns zu telefonieren, auch nicht per WhatsApp. Wir werden diese Anrufe nicht entgegennehmen und SMS ignorieren !

Ihre Nachrichten (AB, Email, WhatsApp) werden in der Regel mindestens einmal pro Arbeitstag abgehört bzw. gelesen.

Wir werden uns bei Anfragen schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden !

Nach Aufgabe einer Bestellung kann diese frühstens in einer Nachmittagssprechstunde des folgenden Werktages bei uns in der Praxis abgeholt werden

 

 

Coronavirus,  Covid-19-Pandemie, Grippe- und Erkältungszeit

 

Allgemeine Tipps und Handlungsempfehlungen

1. Auf Händeschütteln, Umarmungen zur Begrüßung und Verabschiedungen verzichten !

2. Hygiene ! Ganz wichtig: Mehrmals täglich gründlich Hände waschen !

3. Einmal-Taschentücher - nicht in die Hand, sondern in die Ellenbeuge niesen !

4. Kontakt mit Personen vermeiden, die an Atemwegserkrankungen leiden. Zwei Meter Abstand !

5. Lassen Sie sich nicht verrückt machen durch Panikmeldungen, die im Internet und auf  sog. social-media verbreitet werden. Holen Sie sich Ihre Informationen lieber von vertrauenswürdigen Quellen, wie z.B.:

Robert-Koch-Institut

Bundesgesundheitsministerium

Auswärtiges Amt

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Stadt Mülheim

 

 

Check-up-Untersuchung - Wichtige Änderung  !!!

 

Ab dem 1.Oktober 2019 haben gesetzlich Versicherte ab dem 35.-ten Lebensjahr nur noch alle 3 und nicht mehr alle 2 Jahre Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung, den sog. “Check-up 35”. Dies gilt auch rückwirkend, d.h. z.B. alle, die diese Untersuchung 2017 haben durchführen lassen, haben dann, wenn sie den checkup nicht spätestens am 30.September 2019 vornehmen, erst wieder im Jahre 2020 Anspruch auf diese Untersuchung.

Leider haben die Krankenkassen und die Politik diese Intervallverlängerung zu Ungunsten der Versicherten durchgesetzt !

Eine weitere, letztlich positive Änderung besteht darin, dass ab sofort auch jüngere Versicherte zwischen dem 18.ten und 35.ten Lebensjahr einmalig den Check-up erhalten können.

 

Wem das dreijährige Intervall zwischen den Check-up´s zukünftig zulange dauert und nicht auf seine Gesundheitsuntersuchung verzichten möchte, kann diese bei uns nach wie vor als private Vorsorge in Anspruch nehmen.